Unternehmerische Sorgfalt
seit über 175 Jahren

2. Oktober 2023
Unternehmerische Sorgfalt zu Menschenrechten und der Umwelt hat bei Seeberger seit über 175 Jahren Tradition.
Unternehmerische Sorgfalt zu Menschenrechten und der Umwelt hat bei Seeberger seit über 175 Jahren Tradition. Faire Lieferpartnerschaften und der Respekt vor Mensch und Natur in den Ursprungsländern unserer Produkte sind für uns selbstverständlich. Sie gehören zu unseren Unternehmenswerten, sie sind die Basis unserer Geschichte und unseres Erfolgs. Als nächsten Schritt in Richtung unserer Vision „100 % Transparenz in der Lieferkette“ sehen wir die Vorgaben des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) als Herausforderung und Chance. Obwohl rechtlich nicht dazu verpflichtet, arbeiten wir bereits jetzt an der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten des Gesetzes. Auf Basis der LkSG-Vorgaben haben wir unsere bereits lange Jahre bestehenden Nachhaltigkeitsleitlinien sowie das Lieferanten-Monitoring optimiert. Wir wollen genau wissen, unter welchen Bedingungen unsere Naturprodukte angebaut werden.
Das LkSG-konforme Lieferanten-Monitoring basiert bei Seeberger auf drei Pfeilern:

Einkaufsbedingungen
In die vertraglichen Vereinbarungen fließen bereits Nachhaltigkeitsvorgaben mit ein, die von den Lieferunternehmen gewährleistet werden müssen.

Transparenzanalyse
Im Mittelpunkt steht hier die Frage, bis zu welcher Stufe in der Lieferkette wir aktuell die Herkunft jedes einzelnen Rohstoffes zurückverfolgen können. Den Ursprung eines Rohstoffes zu kennen, ist die zentrale Voraussetzung, um überhaupt auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Verstöße aufmerksam zu werden.

Risikoanalyse
Für eine Einschätzung, welche Risiken bei einem Rohstoff bestehen können, kombinieren wir die Recherche von öffentlich verfügbaren Informationen, regelmäßigen standardisierten Lieferanten-Befragungen und regelmäßigen Reisen in die Ursprungsländer der Rohstoffe. Dort machen sich unsere Einkäufer ein eigenes, direktes Bild.
Mit dem Konzept befinden wir uns aktuell in der Testphase. Die entsprechenden Maßnahmen wurden bisher bei rund zehn Lieferanten getestet, um Optimierungen einfließen zu lassen.
„DIE ERGEBNISSE DIESER ANALYSEN DIENEN ALS BASIS FÜR GEZIELTE MASSNAHMEN, MIT DENEN WIR IN DEN AUSTAUSCH MIT UNSEREN PARTNERN TRETEN, UM EINEN NACHHALTIGEN ROHSTOFFBEZUG SICHERZUSTELLEN.“
DAS LKSG IM ÜBERBLICK
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Es gilt seit 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 und ab 2024 mit 1.000 Beschäftigten. Die Vorgaben des LkSG basieren auf fünf sogenannten Sorgfaltspflichten der Unternehmen: Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltschutz, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentations- und Berichtspflicht.
Ziele
- Kinder- und Zwangsarbeit verhindern
- fairen Handel unterstützen und angemessene Löhne zahlen
- landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten fördern
- für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe verbieten
Mehr Informationen zum „LkSG“


